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Businessfrau in Bluse und Blazer reicht die Hand

Ihr Unternehmen in besten Händen.Hand drauf!

Taschenrechner, Papiere und Hände mit einem Stift

Finanzbuchhaltung

Gerade weil sie vielen – sagen wir mal – lästig erscheint, empfehle ich Ihnen eine externe Buchhaltung durch mich. Und das aus mehreren Gründen:
Erstens, es gibt Sicherheit. Dank meiner Unterstützung werden Fehler frühzeitig erkannt, und es entsteht ein Vier-Augen-Prinzip, z.B. bei offenen Forderungen, die ich mitüberwache. Sie erhalten Transparenz über Ihren aktuellen Gewinn und eröffnen sich somit Möglichkeiten zur Steuergestaltung im laufenden Jahr.
Zweitens, eine umfassende kaufmännische Buchführung aus einer Hand bringt weitere Vorteile. Dazu gehört eine fundierte Liquiditätsplanung, ein Überblick über erwartete Steuerzahlungen und die Gehaltsabrechnung für den Unternehmer. Es ist wichtig zu beachten, dass ohne eine solide Buchführung Umsatzsteuervoranmeldungen und Jahresabschlüsse nicht fristgerecht eingereicht werden können, was zu Verspätungszuschlägen und anderen Sanktionen führen kann.

Ihre Vorteile

Zum einen gibt Ihnen das Sicherheit: Fehler fallen frühzeitig auf, Sie erhalten dadurch ein Vier-Augen-Prinzip z.B. bei offenen Forderungen, die ich mitkontrolliere und Sie bekommen so Transparenz über den jeweils aktuellen Gewinn und eröffnen sich dadurch Gestaltungspotentiale schon während des Jahres. Zum anderen bringt Ihnen eine kaufmännisch gut geführte Buchhaltung aus einer Hand weitere Vorteile: fundierte Liquiditätsplanung, Überblick über die zu erwartenden Steuerzahlungen, Gehaltsabrechnung für den Unternehmer. Und im Übrigen – ohne eine solide Buchhaltung können Umsatzsteuervoranmeldungen und Jahresabschlüsse nicht fristgerecht eingereicht werden. Dann drohen Verspätungszuschläge und andere Nebenleistungen.

Die Abwicklung Ihrer Buchhaltung übernehme ich dabei sowohl in Papierform als auch digital über „DATEV Unternehmen online“.

Fazit

Eine anständige Buchhaltung spart Steuern, bares Geld und schont Ihre Nerven.

Lohn­buchhaltung

Ich sorge dafür, dass Ihre Lohnabrechnungen nicht nur den steuerrechtlichen Anforderungen genügen, sondern auch den sozialversicherungsrechtlichen.

Gerne mache ich das bei monatlichen Abrechnungen, bei der Erstellung von Bescheinigungen, bei der An- und Abmeldung von Mitarbeitern, bei Sofortmeldungen und bei allem, was sonst alles in dem Bereich anfällt.

Jahresabschluss & Steuererklärungen

Ein Kernbereich der Steuer. Und eine Kernkompetenz von mir.

Die Einhaltung von gesetzlichen Fristen ist von entscheidender Bedeutung, insbesondere beim Jahresabschluss von Personen- und Kapitalgesellschaften, da dieser im Bundesanzeiger veröffentlicht werden muss. Doch wenn die Buchführung ordentlich und strukturiert ist, dann gibt es keine Probleme.

gefaltete Damenhände im Hintergrund, Taschenrechner, Papiere und eine Brille im Vordergrund

Steuer-, Handels- und E-Bilanzen für alle Gesellschaftsformen

Unabhängig von der Art Ihrer Gesellschaft, ob GbR, oHG, GmbH & Co. KG oder andere, erstelle ich Steuerbilanzen, Handelsbilanzen und E-Bilanzen nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.

Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen bei Personengesellschaften

Für Personengesellschaften wie KG oder oHG kann die Erstellung von Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen erforderlich sein, um Beteiligungen korrekt abzubilden. Sonderbilanzen bieten Gestaltungsspielraum bei der Zuordnung von Anlagevermögen zum Gesamthandsvermögen oder individuellen Vermögen der Gesellschafter.

Ergänzungsbilanzen sind insbesondere bei der Einbringung von Einzelunternehmen relevant.

Veröffentlichung im Bundesanzeiger

Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben, und ich sorge dafür, dass alle erforderlichen Informationen korrekt und fristgerecht veröffentlicht werden.

Konsolidierung von Tochterunternehmen

Wenn Sie Tochterunternehmen haben, kümmere ich mich um die Konsolidierung der Jahresabschlüsse.

Statue der Richterdame mit Waagen der Gerechtigkeit und hölzernem Richterhammer auf Holztisch

Rechtsformberatung & Umstrukturierung

Es ist klug, offen für Veränderungen zu sein. Doch noch klüger ist es, den erforderlichen Wandel strategisch zu planen und zu gestalten. Ich stehe Ihnen mit meiner Fachexpertise und einem feinen Gespür zur Seite, wenn es darum geht, Ihr Einzelunternehmen oder Ihre GbR in eine GmbH oder GmbH & Co. KG umzuwandeln oder mehrere Einzelunternehmen zu fusionieren. In solchen Fällen treten neue rechtliche Rahmenbedingungen und Regelungen auf den Plan.

Bei Umwandlungen, der Auflösung eines Unternehmens oder dem Ausscheiden eines Gesellschafters ergeben sich spezielle Anforderungen an die Erstellung der Bilanz sowohl aus handels- als auch aus steuerrechtlicher Sicht. Als erfahrene Spezialistin stehe ich Ihnen zur Seite, wenn es darum geht, Abfindungsansprüche bei Gesellschafterausscheidungen zu ermitteln oder ein Unternehmen zu liquidieren.

Die beste Entscheidung

Die Auswahl der richtigen Rechtsform ist entscheidend für den langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens. Die GmbH bietet beschränkte Haftung und klare Strukturen, was das Privatvermögen der Gesellschafter schützt.

Die GmbH & Co.KG hingegen kombiniert die steuerlichen Vorteile einer Kommanditgesellschaft mit der Haftungsbeschränkung der GmbH. Dafür sind zwei Gesellschaften zu gründen: die Kommanditgesellschaft, die das operative Geschäft führt. Die GmbH übernimmt als Komplementärin die persönliche Haftung.

Um hier den richtigen Weg zu wählen, ist die Beratung durch erfahrene Steuerexperten unerlässlich. Mit meiner Hilfe können Sie die beste Entscheidung für Ihr Unternehmen treffen. Ich stehe Ihnen für eine umfassende Beratung zur Verfügung, um sicherzustellen, dass Ihre Rechtsform den Anforderungen Ihres Unternehmens entspricht und ein solides Fundament für Ihren langfristigen Erfolg bildet.

Justice Hammer auf Holztisch mit Richter und Mandant händeschütteln nach Beratung

Betriebsprüfungen & Finanzgericht

Niemand sieht mit Begeisterung einer Betriebsprüfung entgegen, aber irgendwann trifft es jeden Unternehmer. Das Steuerthema an sich ist schon bekanntermaßen ziemlich heikel, und da kann es vorkommen, dass man von Zeit zu Zeit auf externe Hilfe angewiesen ist – sei es bei der Betriebsprüfung oder im Rahmen von Einspruchsverfahren. Natürlich ist es am besten, wenn alle Meinungsverschiedenheiten mit der Finanzverwaltung in einem reibungslosen und einvernehmlichen Prozess aus der Welt geschafft werden können. Doch die Realität sieht oft anders aus, und nicht immer sind beide Seiten gleicher Auffassung. In solchen Situationen kann es vorkommen, dass nach einem ergebnislosen Einspruchsverfahren die Einleitung eines Klageverfahrens vor dem Finanzgericht in Betracht gezogen werden muss.

Für den Fall, dass es so weit kommt, stehe ich Ihnen gerne zur Seite. Ich übernehme nicht nur die Betreuung während der Betriebsprüfung, sondern vertrete Sie auch vor den Finanzbehörden und Finanzgerichten.